top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AweneX® GmbH


§ 1 Geltung 

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AweneX® GmbH (nachfolgend Verkäufer genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend Kunden genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann der Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. 

(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden ist die schriftliche Bestellung des Gerätes auf dem Bestellformular des Verkäufers, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit sind alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wiedergegeben. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügen nicht die Textform oder die elektronische Form (z.B. Fax, E-Mail).

§ 3 Preise und Zahlung

(1) In dem vereinbarten Kaufpreis inbegriffen ist die einmalige technische Bedienungseinweisung. In dem vereinbarten Kaufpreis nicht inbegriffen sind Kosten für Verpackung, ggf. Versicherung sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben und bei Exportlieferungen Zoll.

(2) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung des Gerätes. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 1/3 des Bruttokaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Kunden (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen) gefährdet wird. 

§ 4 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. 

(2) Die Gefahr der Versendung geht spätestens mit der Übergabe des Gerätes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über, auch wenn eine Geräteeinweisung erfolgt. Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. Die Versandart (Transportunternehmen, Versandweg) und die Verpackung kann der Verkäufer frei bestimmen.

(3) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für die Lieferung gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

(4) Sofern der Verkäufer vereinbarte Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Verkäufer den Kunden  hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise von diesem Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden  wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer des Verkäufers, wenn der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Ein derartiges Deckungsgeschäft liegt nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn der Verkäufer am Tag des Kaufabschlusses einen Lieferkontrakt besitzt, der bei objektiver Betrachtung so beschaffen ist, dass er den Kunden bei reibungslosem Ablauf mit gleicher Sicherheit beliefern kann.

(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 5 Gerätenutzung

(1) Der Kauf des Gerätes durch den Kunden erfolgt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Die gekaufte Ware ist daher zur gewerblichen oder beruflich-selbständigen Eigennutzung und nicht zum Weiterverkauf an Verbraucher oder andere gewerbliche Unternehmen bestimmt. 

(2) Der Kunde verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und Haftpflichtversicherung, die eventuelle Schäden durch den Einsatz des Gerätes abdeckt. Auf Verlangen legt der Kunde dem Verkäufer den entsprechenden Versicherungsnachweis vor.

(3) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die persönlichen und betrieblichen Anforderungen, die möglicherweise von Gesetzes wegen oder von Behörden an den Einsatz des Gerätes am Menschen gestellt werden, von ihm bzw. den Anwendern des Gerätes eingehalten werden. Zu diesen Anforderungen gehören z.B. bestimmte fachlichen Kenntnisse der Anwender, Wartungspflichten, Beratungs- und Informationspflichten gegenüber seinen Kunden oder ggf. Warnhinweise, die im Rahmen des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen vom 29. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt S. 2433) festgelegt werden, oder die Absicherung gegen elektrische Überspannung. Diese persönlichen und betrieblichen Anforderungen stellen keinen Mangel des Gerätes dar. Der Verkäufer übernimmt für die Einhaltung keine Gewährleistung oder Haftung.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. 

(2) Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter übernimmt der Verkäufer keine Gewährleistung. 

(3)Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde Wartungs- und Verwendungsanweisungen nicht befolgt oder ohne Zustimmung des Verkäufers technische Änderungen am Gerät vornimmt. 

(4) Die gelieferten Gegenstände sind auch bei einer Geräteeinweisung unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Gerätes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden oder ihm ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(5) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunden den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. 

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel des Gerätes beruhen, es sei denn die Anwendung der gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.

§ 7 Haftung

(1) In dem Fall, dass das Gerät ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten das Gerät derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Gerät aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunde durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den nachfolgenden Beschränkungen. 

(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Soweit der Verkäufer eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Gerätes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes typischerweise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR XXX je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. 

(3) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Sie gelten jedoch nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Verkäufer das Eigentum an dem verkauften Gerät vor.
 
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften von diesem Vertrag zurückzutreten und das Gerät auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf er diese Rechte nur geltend machen, wenn er den Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 9 Abschließende Regelungen 

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Verkäufer gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Textform und elektronische Form (z.B. Fax, E-Mail) ersetzen das Schriftformerfordernis nicht. 

(2) Ergänzungen und Abänderungen der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 

(3) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verkäufers Münchenstein oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen den Verkäufer ist Münchenstein ausschliesslicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

(4) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. 

(5) Soweit dieser Vertrag Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

 

Stand: 30.03.2023

AweneX® GmbH, Hauptstrasse 48 A, CH- 4142 Münchenstein

bottom of page